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Entgelt gem Kindergarten- und Hortgesetzes
€ 45,- für 1. Kind unter 4 Jahren für Vormittagsbetreuung (7:00 - 12:00 Uhr)
€ 33,75 ab 2. Kind unter 4 Jahren für Vormittagsbetreuung (7:00 - 12:00 Uhr)
€ 60,- für 1. Kind für die Nachmittagsbetreuung (13:00 - 17:30 Uhr)
€ 45,- ab 2. Kind für die Nachmittagsbetreuung (13:00 - 17:30 Uhr)
€ 5,- täglich für 1. Kind für die Nachmittagsbetreuung (13:00 - 17:30 Uhr)
€ 3,75 täglich ab 2. Kind für die Nachmittagsbetreuung (13:00 - 17:30 Uhr)
€ 90,- monatlich für 1. Kind unter 4 Jahren, Ganztagesbetreuung ohne Essen (07:00 - 17:30)
€ 67,50 monatlich ab 2. Kind unter 4 Jahren, Ganztagesbetreuung ohne Essen (07:00 - 17:30)
€ 40,- wöchentlich für 1. Kind in den Schulferienzeiten (07:30 - 17:00 Uhr)
€ 30,- wöchentlich ab 2. Kind in den Schulferienzeiten (07:30 - 17:00 Uhr)
€ 3,00 pro Essen für Mittagstisch für Kinder der Kinderkrippe
€ 3,50 pro Essen für Mittagstisch für Kindergartenkinder
€ 4,00 pro Essen für Mittagstisch für Hortkinder - VS + Kinder der Volksschule
€ 4,60 pro Essen für Mittagstisch für Hortkinder - NMS + Kinder der Neuen Mittelschule
Details zum Thema
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